Um Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Dazu ist zunächst ein Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Pflegekasse notwendig. Nachdem Sie eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erhalten haben, entscheidet Ihre Pflegekasse, ob eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des elften Sozialgesetzbuches vorliegt.

Gern beraten wir Sie zu dem notwendigen Antragsverfahren und unterstützen Sie während der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Die Leistungen der Pflegeversicherungen bestehen aus der Unterstützung bei der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung.

Zur Grundpflege gehören:

Körperpflege am Waschbecken, im Bett oder an der Bettkante
Duschen/Vollbad 
Toilettegang/Inkontinenzversorgung
Sondenkost bei impflantierter Magensonde (PEG) verarbeiten
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Mobilisation und Lagerung
Übung mit dem Umgang von Körperersatzmitteln

Die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung beinhaltet:


Reinigen des genutzten Wohnraums
Wechseln der Bettwäsche und Kleidung
Einkaufen
Zubereiten von Mahlzeiten in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

Die häusliche Betreuung umfasst:

Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen
Beschäftigung, Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags

Kontaktinfo                     

Kranken- und Altenpflege Christine Keller
Inhaberin Anje Rohte GmbH
Naumburger Straße 74 | 06667
Weißenfels
Telefon: +49 3443 80 11 83
Fax: +49 3443 20 03 46
geschaeftsfuehrung@krankenpflege-keller.de
www.krankenpflege-keller.de

                                               

Tagespflege am Lutherplatz
Lutherplatz 3 - 5 
06667 Weißenfels
Telefon: +49 3443 42 26 630

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