Um Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Dazu ist zunächst ein Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Pflegekasse notwendig. Nachdem Sie eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erhalten haben, entscheidet Ihre Pflegekasse, ob eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des elften Sozialgesetzbuches vorliegt.
Gern beraten wir Sie zu dem notwendigen Antragsverfahren und unterstützen Sie während der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Die Leistungen der Pflegeversicherungen bestehen aus der Unterstützung bei der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung.
Entlastungsleistungen sind nach § 45 a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag und „tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.